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   BFH, 09.11.1984 - VI R 78/81   

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https://dejure.org/1984,16707
BFH, 09.11.1984 - VI R 78/81 (https://dejure.org/1984,16707)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1984 - VI R 78/81 (https://dejure.org/1984,16707)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1984 - VI R 78/81 (https://dejure.org/1984,16707)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.08.1983 - VI R 155/80

    1. Unterhaltszuschüsse eines Referendars sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. - 2.

    Auszug aus BFH, 09.11.1984 - VI R 78/81
    Bei den Fahrten des Postbeamten mit dem eigenen PKW von der Wohnung zu den Postdienststellen handelt es sich weder um Dienstreisen (zum Begriff vgl. BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78) noch um Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen (vgl. BFH-Urteil vom 12.8.1983 VI R 155/80).
  • BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78

    Fortbildungsveranstaltung - Gehaltsfortzahlung - Dienstreise - Arbeitstägliche

    Auszug aus BFH, 09.11.1984 - VI R 78/81
    Bei den Fahrten des Postbeamten mit dem eigenen PKW von der Wohnung zu den Postdienststellen handelt es sich weder um Dienstreisen (zum Begriff vgl. BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78) noch um Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen (vgl. BFH-Urteil vom 12.8.1983 VI R 155/80).
  • BFH, 08.07.1983 - VI R 156/79

    Ausbildungsplan - Beamtenausbildung - Auswärtige Dienststelle

    Auszug aus BFH, 09.11.1984 - VI R 78/81
    NV: Besteht die gesamte Ausbildung eines Postbeamten aus kurzen, jeweils an verschiedenen Postdienststellen abzuleistenden Abschnitten, werden die Postdienststellen die regelmäßigen Arbeitsstätten (nicht vergleichbar mit dem Fall des BFH-Urteils vom 8.7.1983 VI R 156/79, in dem ein in Ausbildung befindlicher Beamter entsprechend seinem Ausbildungsplan für einen Monat an eine auswärtige Dienststelle abgeordnet worden war und anschließend an die ausbildende Dienststelle zurückkehrte).
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